Anwaltliche Leistungen sind kostenpflichtig. Die Preise hierfür richten sich für alle Anwälte einheitlich nach den Vorgaben des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG).

Danach darf eine erste Beratung für Verbraucher maximal 190,00 € netto kosten. Abweichende Honorarvereinbarungen sind möglich. Im Einzelnen richten sich aber die Beratungskosten nach Ihrem konkreten Fall und dem Umfang und Aufwand der Beratung und können auch oft unter den gesetzlichen Vorgaben liegen.

Ist eine über die Beratung hinausgehende Geschäftstätigkeit nötig, werden die Gebühren entsprechend der Gebührentabelle des RVG nach dem jeweiligem Streitwert oder den gesetzlich vorgegebenen Rahmengebühren berechnet.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um Deckungsschutz und rechnen dann direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Sofern Sie Sozialleistungen beziehen oder bei Ihnen sonst die entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie je nach Tätigkeit entweder Beratungshilfe gegen Erstattung eines einmaligen Eigenanteils von 15,00 € oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, damit die Kosten von der Staatskasse übernommen werden können.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder lesen Sie den Gesetzestext des RVG unter www.brak.de.